Die rechtlich selbstständigen Kanzleien Beisenherz und von Bismarck haben sich zu einer Kooperation i.S.d. § 59 a BRAO zusammengeschlossen. Diese überregionale Kooperation garantiert eine bundesweit kompetente Beratung und Vertretung unserer Mandanten.
Hierdurch können wir Sie aufgrund des ständigen Informations- und Erfahrungsaustausches sachlich und räumlich umfassend betreuen.